Gemeinsames Lernen und Inklusion

Alle Kinder sind verschieden. Diese Verschiedenartigkeit ist eine Bereicherung für das Leben und Lernen an unserer Schule. Jedes Kind bringt andere Voraussetzungen mit in die Schule. So wie Ihre Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten laufen und sprechen gelernt haben, so gibt es auch für das Lernen "schulischer Inhalte" unterschiedliche Zeitpunkte. Manche Kinder können schon lesen, wenn sie in die Schule kommen, andere lernen es im Lauf des ersten oder zweiten Schuljahres, wieder andere haben ihr Leben lang Mühe damit.

Ebenso gibt es Kinder, denen körperliche Bewegung, das Lernen oder auch das sozial "passende" Verhalten schwerer fallen als anderen. Man spricht hier von Kindern mit besonderem Förderbedarf, bei manchen liegt auch einen tatsächliche "Behinderung" vor.

Alle diese Kinder haben einen Platz an der Lindenschule.



Die Lindenschule ist seit 1993 eine Integrationsschule. Das heißt, hier lernen Regelschüler gemeinsam mit Schülern, bei denen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht.

Gemeinsames Lernen wird in allen Klassen durchgeführt. Zur Zeit werden Kinder mit Auffälligkeiten im Lernen, im Verhalten, in der Sprache, Sprache, Motorik, und in der Wahrnehmung und Verhalten gefördert.

Die Kinder werden von einer Grundschullehrerin/einem Grundschullehrer und einer Lehrerin für Sonderpädagogik mit einigen Stunden gemeinsam unterrichtet.

 

Ziel des "Gemeinsamen Lernens" ist es, diesen Kindern trotz ihrer Einschränkungen ein Leben und Lernen in dem Umfeld zu ermöglichen, in dem es den meisten anderen Kindern auch vergönnt ist. Es sollen alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen angenommen und individuell gefördert werden.



Auch in Zukunft sollen immer mehr Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Regelschülern in Regelschulen unterrichtet werden. Dies ist ein zentrales Thema der UN-Menschenrechtskonvention unter dem Stichwort "Inklusion".

Durch die lange Erfahrung im Gemeinsamen Lernen sieht sich die Lindenschule hier bestens aufgestellt.

Organisation des GL

Die Lerninhalte des Gemeinsamen Lernens (GL) unterscheiden sich prinzipiell nicht von denen der Regelklassen. Sie sind an die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule gebunden. Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden entsprechend der für sie geltenden Richtlinien unterrichtet und müssen nicht die gleichen Lernziele erreichen. Sie durchlaufen die Grundschulzeit in der Regel in vier Schuljahren in ihrer Stammklasse.

 

Entsprechend orientiert sich das Unterrichtskonzept  der Klassen an den Lern- und Förderbedürfnissen aller Kinder und muss flexibel auf diese besonderen Gegebenheiten reagieren. Hierzu erscheinen offene Unterrichtsformen wie z.B. Wochenplan besonders geeignet.

Ein wesentlicher Bestandteil des GL ist die Arbeit im Team. Damit auch die Kinder im Gemeinsamen Lernen angemessen betreut und auf ihre besonderen Schwierigkeiten angemessen eingegangen werden kann, werden die "normalen" Grundschullehrerinnen und -lehrer durch sonderpädagogisch ausgebildete Fachkräfte unterstützt. Es besteht eine ständige Kooperation zwischen Grundschullehrkraft und Förderschullehrkraft in der Planung und Durchführung des Unterrichts. Durch die zeitweilige Besetzung des Unterrichts mit zwei Lehrkräften können auch viele Kinder ohne besonderen Förderbedarf besser in ihren Lernprozessen unterstützt werden.

Die Notwendigkeit zu differenziertem und individualisiertem Unterricht ist in einer GL-Klasse noch größer als in Regelklassen. Dies kommt natürlich allen Kindern zugute, auch den leistungsstärkeren.



Derzeit arbeiten zwei Sonderpädagoginnen an der Lindenschule. Sie sind entsprechend unseres GL-Konzeptes der Jahrgangsstufe 1, 2 und den Jahrgangsstufen 3 und 4 zugeordnet. Sie unterstützen und fördern die Kindern im regulären Unterricht, bieten Kleinfördergruppen an oder fördern Kinder bei Bedarf auch einzeln.

Wie kommt ein Kind in den GL?

Von Beginn der Schulzeit Ihres Kindes an versuchen die Lehrerinnen und Lehrer an der Lindenschule, Ihr Kind den eigenen Möglichkeiten nach individuell und angemessen zu fördern und es beim Lernen und Leben in der Schule zu unterstützen. Sie als Eltern sollen intensiv in diesen Prozess eingebunden werden und bekommen über diese Arbeit an Elternsprechtagen oder in Einzelgesprächen eine Rückmeldung. Wenn Ihrem Kind das Lernen in bestimmten Bereichen oder im Allgemeinen schwer fällt, dann erfahren Sie dies durch uns.

Häufig kann es bereits vor der Einschulung sinnvoll sein, abklären zu lassen, ob ein Kind mit bereits bekanntem Förderbedarf eine Förderung im Gemeinsamen Lernen bereits ab dem 1. Schultag benötigt. Dann ist es notwendig, dies bereits bei der Schulanmeldung zu anzugeben und einen entsprechenden Antrag zur Überprüfung zu stellen.

 

In den meisten Fällen können Kinder, Eltern und Lehrkräfte in gemeinsamer Arbeit diese Förderbedarfe in den Griff bekommen. Neben innerschulischen Lösungen gibt es auch viele außerschulische Hilfen, die in Anspruch genommen werden können. Manchmal helfen jedoch alle Bemühungen nicht und ein Kind benötigt mehr Unterstützung.

 

Wenn ein Kind in der Grundschule in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen nicht hinreichend gefördert werden kann, dann wird in einem umfangreichen und sorgfältigen Verfahren festgestellt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Dieses Verfahren beinhaltet ein Gutachten über das Kind, das die Grundschullehrkraft gemeinsam mit einer Förderschullehrkraft erstellt. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, Ärzten, Therapeuten etc. werden miteinbezogen.

 

Aufgrund dieses Gutachtens wird vom Schulamt entschieden, ob das Kind im Gemeinsamen Lernen der Grundschule gefördert werden kann oder ob eine Förderung an einer Förderschule sinnvoller wäre. Der Elternwunsch wird hierbei grundsätzlich berücksichtigt.

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf der Kinder kann in verschiedenen Bereichen bestehen, z. B.:

  • Beeinträchtigungen des Lernens

  •  Entwicklungsverzögerungen

  •  körperliche Handicaps

  •  Sprachbehinderungen

  •  Schwierigkeiten im Verhalten

  •  Sinnesbehinderungen

  •  geistige Behinderungen

 

In Einzelfällen kann es sein, dass ein Kind dauerhaft besser in einer kleineren Lerngruppe untergebracht ist. Deshalb haben Sie als Eltern das Wahlrecht, Ihr Kind bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf entweder an einer Grundschule mit Gemeinsamem Lernen oder an einer Förderschule anzumelden.

Wir arbeiten gut mit den Förderschulen im Umkreis zusammen. Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen gerne bei dieser Entscheidung.



Inklusion

Früher wurden Kinder mit besonderem Förderbedarf oft "ausgesondert". Sie durften nicht weiter in ihrem vertrauten Umfeld lernen. Heute versucht man, alle Kinder soviel wie möglich gemeinsam lernen zu lassen und die Unterschiede und die Vielfalt als Bereicherung für alle anzusehen. Alle Kinder, auch diejenigen mit Behinderung, haben ein Recht, ohne Diskrimierung und Benachteiligung am Leben und Lernen teilzunehmen. Das Stichwort dazu ist "Inklusion". 

 

An der Lindenschule haben wir schon viele Schritte hin zu einem "inklusiven Lernen" gemacht und versuchen, Gemeinsames Lernen auch tatsächlich "gemeinsam" zu erleben.

 

Manchmal ist es für die Lernentwicklung eines Kindes natürlich auch sinnvoll, wenn es in einem kleineren Rahmen gefördert wird. An der Lindenschule versuchen wir, hier unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Gegebenheiten die passende Lösung für alle Kinder zu finden.



Förderschulen

Neben Grundschulen, die Gemeinsames Lernen durchführen, können Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auch an Förderschulen (früher "Sonderschulen") beschult werden.

 

Je nach Förderbedarf kommen dabei verschiedene Förderschulformen in Frage:

 

  • Schule für Lernen

  • Schule für soziale und emotionale Entwicklung

  • Schule für Sprache

  • Schule für motorische Entwicklung

  • Schule für Schwerhörige / Gehörlose

  • Schule für Sehbehinderte / Blinde

  • Schule für Kinder mit geistiger Behinderung

  • Schule für Kranke