Wissenswertes von A - Z

A

Aufsicht

Die Aufsicht wird während des Unterrichts, den Pausen und Freistunden sowie der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen ausgeübt.

Sie endet mit dem Verlassen des Schulgrundstücks bzw. im Anschluss an die Beendigung des Unterrichts.

Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Verstößt ein Schüler gegen diese Regel, kann von den Lehrpersonen keine Aufsicht über diesen Schüler gewährt werden.

Autos

Ein wichtiger erzieherischer Aspekt ist, die Kinder zu Fuß zur Schule gehen zu lassen. Hierzu haben sich an der Lindenschule Gehgemeinschaften "Walking Bus" gebildet.

Wenn Sie Ihr Kind ausnahmsweise zur Schule bringen bzw. abholen, sind Sie zur besonderen Sorgfalt verpflichtet.
Nutzen Sie nicht die Gisbertstraße zum Parken!

B

Bastelmaterialien

Benötigt werden immer wieder verschiedene Arbeitsmaterialien, z.B. Papiere aller Art, Pappe, Wellpappe, Stoff-/Woll­reste, Kork u.v.m. Sollten Sie solche Materialien zur Verfügung stellen können, sprechen Sie die Lehrer an.

Hin und wieder wird für bestimmte Projekte auch Geld eingesammelt.

Frühstückspause

Die Frühstückspause dauert in der Regel 10 Minuten. Es findet regelmäßig von 09.50 bis 10:00 Uhr statt. Zeitliche Abweichungen können aus organisatorischen und didaktischen Gründen klassenspezifisch vorgenommen werden.

 

 

Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht oder von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen.

Die Beurlaubung erfolgt durch den Schulleiter. Die Beantragung erfolgt durch das Beurlaubungsformular der Schule, welches Sie im Downloadbereich herunterladen können.

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich nicht ausgesprochen; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten.

Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

Bewegliche Ferientage

Die beweglichen Ferientage werden durch die Schulkonferenz der Schule festgelegt und bekannt gegeben.

C

Computer

Die Lindenschule verfügt über eine Vielzahl an iPads und interaktiven Tafeln dieim Unterricht in den verschiedenen Lernbereichen eingesetzt werden.

D

Disziplin

Das Beachten von gesetzten Regeln durch alle Kinder ist wichtig und es ist selbstverständlich, Anweisungen der Lehrkräfte und sonstiger Aufsichtspersonen (z.B. Betreuerinnen) zu folgen sowie sich nicht nur dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin gegenüber höflich zu verhalten.

E

Einschulung

Die Einschulung erfolgt in der Regel am 2. Schultag nach den Sommerferien.

Sie beginnt meist mit einer kurzen Feier für die Schulneulinge und Ihre Eltern.

Der anschließende Unterricht an diesem Tag dauert für das 1. Schuljahr circa 1 Stunde.

Der Förderverein bietet in der Zwischenzeit Getränke an.

Das äußere Zeichen dieses ersten Tages ist natürlich die Schultüte. Achten Sie darauf, dass sie nicht zu schwer ist, damit Ihr Kind sie auch selbst tragen kann.

Der erste Schultag ist für Ihr Kind ein ganz besonderer Tag. Dafür lohnt sich auch ein Urlaubstag, um diesen Tag mit der ganzen Familie als einen besonderen Festtag zu gestalten.

Elternabend

Der Elternabend gilt der allgemeinen Information über die Klasse, die Fächer, den Lernfortschritt, über die Bewertungsmaßstäbe, Methoden und Unterrichtsvorhaben und vieles mehr. Es ist mind. 1 Elternabend im Schuljahr vorgeschrieben; regelmäßig werden mehrere durchgeführt.

Versäumen Sie nach Möglichkeit keinen!

Elternarbeit

Die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule und Eltern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Tatkräftige Unterstützung und Mithilfe der Eltern tragen notwendig zum Gelingen bestimmter Vorhaben (Projekttage, Feste, Ausflüge) bei und sind stets erwünscht.

Die Lehrer und die Elternvertreter kommen zu gegebener Zeit auch ausdrücklich auf Sie zu.

Elternbriefe

Elternbriefe und –informationen von derSchulleitung, der Klassenleitung oder den Elternvertretern (Schulpflegschaft bzw. Klassenpflegschaft) finden Sie in der Postmappe Ihres Kindes, bzw. erhalten Sie per Mail. Alle sind bemüht, Sie rechtzeitig und bedarfsorientiert mit aktuellen Informationen zu versorgen.

Englisch

Englischunterricht findet ab dem 3. Schuljahr statt.

Entschuldigung

Ist ein Schüler/Schülerin verhindert am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben die Eltern die Gründe schriftlich darzulegen.

Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.

Es wird um eine telefonische Krankmeldung noch am gleichen Tag – Nachricht auf den Anrufbeantworter – möglichst vor Schulbeginn unter 02234 / 501-42 00 gebeten. Alternativ ist auch die Krankmeldung per Mail an unsere Info-Mailadresse und an die jeweilige Klassenleitung möglich.

Ernährung

An der Grundschule Lindenschule gibt es keine Möglichkeit Nahrungsmittel/Snacks zu kaufen. Kinder, die am Offenen Ganztag teilnehmen erhalten ein Mittagessen und in den Gruppen bedarfsangepasse Snacks/Obst.

Ein gesundes Pausenfrühstück sollten die Eltern den Kindern in wiederverwertbaren Behältnissen mitgeben. Das dient der Müllvermeidung und ist wichtig für die Erziehung zu ökologischem Verhalten.

Erste Hilfe

Das gesamte Lehrerkollegium verfügt über eine Ausbildung als Ersthelfer. Die Schule ist mit vorgeschriebenen Verbandskästen ausgestattet.

F

Fahrrad

Schulkinder sollen erst nach erfolgreichem Absolvieren der Radfahrprüfung im 4. Schuljahr alleine mit dem Fahrrad in die Schule fahren.

Ferien

Die Ferientermine werden vom Schulministerium festgelegt.

Am letzten Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien und den Sommerferien endet der Unterricht für alle Klassen um 10.45 Uhr. Ansonsten ist Unterricht nach Stundenplan.

Feste

Die Schule veranstaltet einmal im Jahr ein Sommerfest mit einem Informationsangebot. Alle zwei Jahre findet eine gemeinsame Weihnachtsfeier aller Klassenstufen außerhalb der Unterrichtszeiten statt. Darüber hinaus vereinbaren die Klassen jeweils eigene Feste oder Ausflüge (z.B. Grillfeste).

Förderverein

Die Lindenschule verfügt über einen Förderverein.

Die Aufgaben eines Fördervereines bestehen beispielsweise darin zusätzliches Material, das über den Schuletat hinausgeht anzuschaffen, Schulfahrten mit Zuschüssen zu fördern und und und...

Als Mitglied unterstützen Sie maßgeblich die Schularbeit mit. Anmeldungen erhalten Sie im Sekretariat oder direkt beim Förderverein.

Fremdsprachen

Englischunterricht findet ab dem 3. Schuljahr statt.

Fundsachen

Es kommt immer wieder vor, dass Kleidungsstücke lange Zeit in der Schule liegen bleiben. Um dies weitgehend zu vermeiden, fragen Sie bei Ihren Kindern bitte immer sofort nach, wenn Sie Kleidungsstücke vermissen. Bitte beschriften Sie Kleidungsstücke auch mit Namen! Fundsachen können aber auch bei unserem Hausmeister Herrn Krumm abgegeben werden. Wenn Sie Sachen vermissen, können Sie sich auch an ihn wenden.

G

Ganztagsschule

Nordrhein-Westfalen baut das Angebot an offenen Ganztagsschulen kontinuierlich aus. Die Lindenschule ist seit dem Schuljahr 2015-16 eine offene Ganztagsschule mit OGS-Klassen. Aktuell besichen etwa 90% aller Kinder das Angebot des Offenen Ganztages

Geld

Geld sollten Sie Ihrem Kind nur dann mitgeben, wenn eine Lehrkraft aus gegebenem Anlass Beträge einsammelt.

Getränke

Für den Vormittag geben Sie Ihrem Kind bitte eine auslaufsichere Flasche mit einem zuckerfreiem Getränk mit. Am Nachmittag werden die Kinder von der OGS mit Wasser versorgt.

Gottesdienste

Gottesdienste finden regelmäßig für die katholischen und evangelischen Kinder des 3. und 4. Schuljahres statt.

H

Hausaufgaben

Bei uns gibt es keine Hausaufgaben im klassischen Sinne. Alle Kindern bearbeiten ihre Hausaufgaben bzw. Lernzeitaufgaben in der Lernzeit, die an den Unterricht anschließt und für alle Kinder verpflichtend ist. Natürlich müssen die Kinder aber Zuhause für die Schule üben.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache besteht die Möglichkeit am herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen. Für weitere Informationen fragen Sie im Sekretariat nach.

Hitzefrei

Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird. Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig.

K

Klassenfahrt

Eine Klassenfahrt fördert das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten, insb. Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz. Sie ermöglicht auch die unmittelbare Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Themen.

An der Lindenschule wird regelmäßig im 3. oder 4. Schuljahr eine dreitägige Klassenfahrt durchgeführt. Nehmen Schüler an der Klassenfahrt nicht teil, so besuchen sie in dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse.

Die Klassenpflegschaft stimmt über die Durchführung der Klassenfahrt ab. Das Einverständnis der Eltern mit der Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Klassenfahrt ist vor Vertragsabschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen.

Vorrangig soll die Unterkunft in Schullandheimen und Jugendherbergen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen ist. Bei Härtefällen kann der Förderverein im Einzelfall einen Zuschuss gewähren.

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist durch das Bildung und Teilhabepaket möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei unserer Schulsozialarbeiterin.

Die Leitung der Klassenfahrt kann nur eine Lehrkraft übernehmen; eine zweite Lehrkraft fungiert als weitere Aufsichtsperson. Der Schulleiter kann als zweite Aufsichtsperson auch eine andere geeignete Person beauftragen.

Klassenlehrer/

Klassenlehrerin

 

Die wichtigste Bezugsperson in der Grundschule ist die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer. Er oder sie lernt Ihr Kind sehr gut kennen. Jedes größere oder kleinere Problem sollte Sie immer zuerst zur Klassenlehrerin / zum Klassenlehrer führen.

Klassenbildungswerte

Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten,
Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten
sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Zum Schuljahr 2013/14 hat die Stadt Frechen die kommunale Richtzahl eingeführt. Dies bedeutet, dass aktuell in den Eingangsklassen an GU-Schulen nicht mehr als 26 Kinder und an den übrigen Grundschulen nicht mehr als 28 Kinder aufgenommen werden.

   

Kranken-/Hausunterricht

Schulkinder, denen wegen einer länger dauernden oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung eine Teilnahme am Unterricht der Schule für voraussichtlich insgesamt mindestens sechs Wochen im Schuljahr nicht möglich ist, können während dieser Zeit Unterricht in Form von Krankenhaus- oder Hausunterricht erhalten.

Die Schule informiert und berät die Eltern.

Der Unterricht kann von den Eltern, der Schule und der Krankenhausleitung beim Schulamt beantragt werden. Hausunterricht kann nur mit Zustimmung der Eltern erteilt werden.

Das Schulamt entscheidet im Rahmen der schulorganisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen.

Krankheiten

Nach ansteckenden Krankheiten sollte der Hausarzt/Kinderarzt die Zustimmung zum Schulbesuch geben. Teilen Sie in jedem Fall eine ansteckende Krankheit Ihres Kindes der Schule mit!

Bei fieberhaften Erkrankungen sollten die Kinder in jedem Falle zu Hause bleiben und erst nach einem fieberfreiem Tag die Schule wieder besuchen. Im Zweifel fragen Sie den behandelnden Arzt.

L

Läuse

Kopfläuse treten bei Kindern immer wieder auf. Bitte informieren Sie unbedingt die Schule über einen solchen Befund; die Schule ihrerseits informiert in allgemeiner Form die Eltern.

Betroffene Kinder dürfen erst wieder „läusefrei“ die Schule besuchen.

Lernschwierigkeiten

Jedes Kind ist entsprechend seinen individuellen Lernvoraussetzungen in der Lerngruppe zu fördern.

Die pädagogische Arbeit orientiert sich deshalb vorrangig am Lernstand, den Lernbedingungen und Arbeitsmöglichkeiten des einzelnen Kindes. Dies gilt für Kinder mit Lernschwierigkeiten ebenso wie für Kinder, denen das Lernen leicht fällt.

Für die Schule leitet sich daraus die Verpflichtung ab, jedes Kind mit den ihm angemessenen Hilfen zu fördern, sobald sich Lernprobleme abzeichnen.

Zuständig für die Förderung ist der Klassenlehrer. Er entscheidet über Art und Dauer durchzuführender Fördermaßnahmen, die auch von den Eltern aufgegriffen werden sollten.

Für das Gelingen sind der regelmäßige Kontakt, das Gespräch und die Zusammenarbeit mit den Eltern von großer Bedeutung.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit umfassenden Lernschwierigkeiten sonderpädagogisch an der Grundschule gefördert werden. Dazu lesen Sie bitte unter dem Link "Gemeinsamer Lernen" nach.

Lesen

Die Lindenschule setzt verstärkt auf die Stärkung der Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler. Es wurden eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen vereinbart (tägliche Lesehausaufgaben, Lesen einer Ganzschrift, Besuch einer Bücherei, FLO-Lesekompetenz, Antolin …)

M

Muttersprachlicher Unterricht

Siehe „Herkunftssprachlicher Unterricht“.

N

Name

Bitte versehen Sie alle Unterrichtsmittel und persönlichen Dinge sowie Kleidungsstücke mit dem Namen des Kindes.

Noten

Den Schulnoten werden grundsätzlich folgende Definitionen zu Grunde gelegt:

sehr gut

1

Eine Leistung, die den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

gut

2

Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.

befriedigend

3

Eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

ausreichend

4

Eine Leistung, die im Ganzen den Anforderungen entspricht.

mangelhaft

5

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.

ungenügend

6

Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

 

 

 

Notrufnummer

 

Bitte teilen Sie der Schule ihre aktuelle Telefon- oder Handynummer mit, damit wir Sie im Notfall immer erreichen können!

 

O
OGS

Die Lindenschule ist seit dem Schuljahr 2015/16 eine offene Ganztagsschule (OGS), nachdem viele Jahre die Betreuende Grundschule ein Betreuungsangebot nach dem Unterricht sichergestellt hat.

Die offene Ganztagsschule steht allen Kindern der Schule offen. Die Kosten werden von den Eltern, der Stadt Frechen und dem Land gemeinsam übernommen. Träger der Betreuungsmaßnahme ist die Katholische Jugentagentur.

Die Anmeldung zur OGS erfolgt über das Sekretariat der Schule. Es wird ein Vertrag mit der Stadt Frechen zur verbindlichen Teilnahme an allen Schultagen für mindestens ein Schuljahr abgeschlossen. Die Kosten für die Teilnahme an der OGS sind nach Einkommen der Eltern gestaffelt. Zusätzlich wird vom Träger der OGS, der Katholischen Jugendagentur, ein Beitrag für das Mittagessen erhoben. Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind nur bis zum 1. Oktober möglich.

 

P

Parken

Bei Besuchen der Schule während der Unterrichtszeit oder zu Sprechstunden parken Sie Ihr Fahrzeug auf den gekennzeichneten Parkplätzen auf der Gisbertstraße oder auf den Parkplätzen der Geschäfte auf der Dürener Straße. Bitte parken Sie nicht verkehrswidrig auf der Gisbertstraße, da in einem Notfall ein Rettungswagen nicht mehr an den falsch parkenden Autos vorbeikommt.

Persönliche Daten

Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, Veränderungen der für die Schule wichtigen persönlichen Daten unverzüglich der Schule mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Veränderungen:

  • Namen
  • Anschrift
  • Telefonverbindung (Erreichbarkeit im Notfall!)
  • Religionszugehörigkeit
  • Staatszugehörigkeit
  • Sorgeberechtigung

Projekte / Projektwochen

An der Lindenschule werden regelmäßig Projekte durchgeführt.

Es werden immer interessante Projektthemen gesucht, die auch unterstützend von Eltern begleitet werden. Je mehr Eltern mitmachen, desto interessanter und einfacher können die Projekte organisiert werden.

Die Ergebnisse der Projektwoche werden regelmäßig im Rahmen einer Präsentation oder eines Schulfestes vorgestellt.

R

Radfahrprüfung

Die Radfahrprüfung wird im Rahmen der Verkehrserziehung von Lehrkräften und Polizeikommissarin Frau Krick in der 2. Hälfte der Klassenstufe 4 vorbereitet und abgenommen. Die Mithilfe der Eltern ist dabei sehr wichtig, sowohl beim Üben mit dem eigenen Kind als auch als Hilfsposten bei gemeinsamen Übungen und der Prüfung.

Regeln

Regeln sind überall notwendig, wo viele Menschen zusammen leben und arbeiten. Jede Klasse verfügt über Regeln im Umgang mit anderen, Regeln im Unterricht und auf dem Pausenhof. Bei Nichteinhaltung der Regeln findet ein Gespräch mit den betroffenen Schülern statt, ggf. werden auch die Eltern benachrichtigt.

Religion

Die Lindenschule bietet katholischen und evangelischen Religionsunterricht an.

Die Schüler nehmen am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil. Die Teilnahme kann von den Eltern schriftlich abgelehnt werden.

Auf schriftlichen Antrag der Eltern können Kinder, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, je nach Kapazität am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht hier nicht.

S

Schulärztliche Betreuung

Die Schüler werden durch das Gesundheitsamt schulärztlich und schulzahnärztlich betreut. Die Untersuchungen sind verpflichtend. Die Termine werden den Eltern rechtzeitig vorher bekannt gegeben. Den Eltern wird das Untersuchungsergebnis schriftlich mitgeteilt.

Schulfahrten/Klassenfahrten

Die Grundschule Lindenschule in der Regel jedes Jahr einen gemeinsamen Ausflug (häufig ins Theater) sowie im 3. oder 4. Schuljahr eine drei- bis fünftägige Klassenfahrt durch.

Daneben können zur unmittelbaren Anschauung und Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Themen einzelne Unterrichtsgänge zu Lernorten außerhalb der Schule durchgeführt werden. Häufig finden auch Ausflüge zum Abschluss des jeweiligen Schuljahres statt.

Schulfeste

Das Schulfest (Sommerfest) findet jedes Jahr zusammen mit einem Informationsangebot der Schule und auf dem Schulhof statt. Es wird gemeinsam von den Eltern, den Lehrerkräften und den Schülern organisiert.

Die Vorbereitung und Durchführung erfordert die Mitarbeit aller am Schulbetrieb Beteiligten und der Eltern. Das Schulfest wird regelmäßig mit der Präsentation der Ergebnisse der Projektwoche der Schülerinnen und Schüler verbunden.

Eltern, Großeltern, Geschwister sowie sonstige Verwandte und Bekannte der Schüler herzlich willkommen.

Schulleitung

Die Schulleitung obliegt Herrn Koenen. Der Stellvertreter ist Herr Blumberg.

Schulpsychologischer Dienst

Zu den Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes mit Sitz in Brühl gehören vor allem die Beratung von Schule und Lehrern, ferner Elternberatung und Einzelfallhilfe.

Schulranzen

Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Grundschüler oft schwere Schulranzen tragen.
Folgendes ist zu beachten:

  • Tägliches Umpacken; nicht notwendige Inhalte gehören nicht in den Schulranzen
  • In allen Klassen gibt es für jeden Schüler eine Ablagemöglichkeit, um nicht benötigte Bücher und Materialien in der Schule aufzubewahren.

Bitte beachten Sie die 10% - Regel – d.h. das Gewicht des Schulranzens soll 10% des Körpergewichtes des Kindes nicht überschreiten.

Ein richtiger Schulranzen ist für die Rückengesundheit Ihres Kindes besser als ein Rucksack und schont zudem Hefte und Bücher besser.

Sexualerziehung

Sexualerziehung wird regelmäßig in der 4. Klassenstufe im Sachunterricht behandelt. Die Lehrkräfte informieren im Rahmen der Elternabende vorher die Eltern.

Sport

Der Sportunterricht findet seit dem Umzug in den neubau der Lindenschule in der eigenen Schulturnhalle statt.

Die Turnhalle darf nur mit Turnschuhen mit heller Sohle bzw. Turnschläppchen betreten werden.

Für Kinder, die aufgrund einer Erkrankung (z.B. Erkältung) am Sportunterricht nicht teilnehmen können, besteht  Anwesenheitspflicht.

Sollte Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen können, bitte dies vorher schriftlich mitteilen (formloser Zettel genügt!)

Sprechtag

Die Lindenschule führt in regelmäßigen Abständen allgemeine Elternsprechtage durch.

Die Lehrkräfte bieten außerdem nach Bedarf Sprechzeiten für Einzelgespräche an. Vereinbaren Sie hierzu Termine mit den Lehrkräften. Spontan vor oder nach dem Unterricht ist sicherlich nicht der geeignete Zeitpunkt für ein konstruktives Gespräch.

In der Sprechstunde können Sie in Ruhe über Ihr Kind sprechen. Tun Sie dies nicht nur, wenn es Probleme gibt, sondern auch, um Näheres über Ihr Kind zu erfahren oder mitzuteilen.

T

Theaterfahrt

In der Weihnachtszeit besuchen die Klassen ein Kindertheater in Bonn.

U

Umzug

Wenn Sie aus dem Einzugsgebiet der Lindenschule wegziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Grundschule auf, um Ihr Kind abzumelden. Entsprechend ist mit der neuen Schule Verbindung aufzunehmen, um dort die Schülerin / den Schüler anzumelden.

Aber auch, wenn Sie im Einzugsgebiet bleiben, informieren Sie bitte die Schule über die Veränderung Ihrer Anschrift und Telefonnummer, damit wir Sie im Bedarfsfall erreichen können.

Unfälle

Unfälle, die sich während der Schulzeit ereignen, werden sofort der Schulleitung gemeldet. Bei Bedarf wird ein Arzt gerufen. Die Eltern werden umgehend informiert.

Hinterlassen Sie beim Klassenlehrer / bei der Schule eine / mehrere Telefonnummer / n für Notfälle (Handy, Arbeitsstelle, Verwandte). Bitte achten Sie auch auf eine Aktualisierung!!

Wenn Sie aufgrund eines Schulunfalls selbstständig einen Arzt aufsuchen, informieren Sie bitte sowohl den Arzt  als auch die Schule, damit die Kosten von der Unfallkasse NRW übernommen werden.

Unterrichtsbesuch/Hospitation

Eltern haben nach Absprache (mind. 3 Tage vorher) mit den Lehrkräften die Möglichkeit, auch einmal am Unterricht ihres Kindes teilzunehmen. Dabei geht es um die Beobachtung des eigenen Kindes im Unterricht. Beobachtungen anderer Kinder und der Lehrkraft müssen selbstverständlich vertraulich bleiben und es muss Verschwiegenheit gewahrt bleiben.

Damit die ordnungsgemäße Erledigung des Unterrichts gewährleistet ist, sollten Zahl und Häufigkeit deutlich beschränkt bleiben.

 

 

Z

Zahnarzt

Einmal jährlich besucht der Schulzahnarzt die Klassen 1 bis 4. Sie werden über das Ergebnis der Untersuchung schriftlich und vertraulich informiert.

Zeugnis

Ein Zeugnis ist urkundlicher Nachweis, insbesondere. über die Leistungsbeurteilung in den Unterrichtsfächern

Die Zeugnisnote wird vom Lehrer festgesetzt, der das Fach unterrichtet.                 

Die Zeugnisnoten sind auf Wunsch den Eltern und Schülern zu erläutern.

 

1. Halbjahr

2. Halbjahr

Klasse 1

kein Zeugnis

Jahreszeugnis mit Bewertungen in allgemeiner Form

Klasse 2

kein Zeugnis

Zeugnis mit Bewertungen in allgemeiner Form (Versetzung ja/nein)

Klasse 3

Halbjahreszeugnis mit Noten

Jahreszeugnis mit Noten (Versetzung ja/nein)

Klasse 4

Halbjahreszeugnis mit Noten

Abschlusszeugnis
(Ziel der GS erreicht ja/nein)

Mitarbeit und Verhalten werden durchgehend in allgemeiner Form bewertet.

Im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres erhalten die Eltern zusätzlich eine Empfehlung für die weiterführende Schulart.

Ihre Kinder bekommen bis zum Halbjahreszeugnis der Klasse 4 jeweils zunächst eine Kopie des Zeugnisses ausgehändigt. Wenn Sie auf der Kopie Ihre Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift bestätigt haben, wird die Kopie gegen das Originalzeugnis ausgetauscht.