Distanzlernen
Wenn Kinder aus verschiedenen Gründen nicht zur Schule kommen können, grundsätzlich aber in der Lage sind zu lernen, tritt Distanzunterricht in Kraft. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Kind leicht erkrankt ist, oder wenn eine Familie in Kur fährt. In diesen Fällen treffen die Eltern/Erziehungsbereichtigten mit den Lehrkräften des Kindes Vereinbarungen, wann und in welcher Form Lerninhalte zu bearbeiten sind oder verpasste Inhalte nachgeholt werden sollen.
Ebenso tritt Distanzlernen in Kraft, wenn die Schule oder eine Lerngruppe ganz oder teilweise geschlossen werden muss, z.B. aus Infektionsschutzgründen oder wegen eines schweren Unwetters. Bei überregionalen Ereingnissen gelten dann oft besondere Vorgaben des Schulministeriums.
Formen des Distanzlernens
Distanzlernen wird oft mit "online lernen" oder mit "Unterricht per Videokonferenz" gleichgesetzt. Dies ist aber so nicht richtig. Unterschieden werden muss auch zwischen den grundsätzlichen Lernbedingungen für Grundschulkinder und denen für ältere Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen. Weder von Grundschulkindern noch von ihren Eltern können die gleichen, selbstgesteuerten und selbstverantworteten Lernszenarios erwartet werden wie z.B. von Jugendlichen in einer 11. Klasse.
Zudem gibt es vielfältige Formen des Distanzlernens. Hier wären für den Fall einer Schulschließung u.a. zu nennen
- Die häusliche Arbeit an einem Arbeitsplan gemäß den Vorgaben der Lehrkraft, z.B. mit den vorhandenen Büchern und Arbeitsmaterialien
- Die Benutzung von Lern-Apps und -Programmen
- Die gezielte Benutzung von Lernvideos oder Lernseiten im Internet
- Lernen mit Hilfe von telefonischer Beratung oder Beratung per Videokonferenz
Viele Eltern wünschen sich, dass Lehrkräfte den gewohnten Unterricht 1:1 mit Hilfe von Videokonferenzen umsetzen. Videokonferenzen sind aber für Grundschulunterricht aus verschiedensten Gründen nicht immer ein geeignetes Mittel, um alle Kinder mit den Lerninhalten zu erreichen.
Die Lindenschule hat 2020 einen Plan für das Vorgehen bei Schulschließungen und für das Distanzlernen verabschiedet, der allen Eltern mittels Ranzenpost oder Email zugegangen ist. Die Webversion dieses Plans finden Sie als PDF-Datei auf unserer Download-Seite.
Hilfreich ist auch die Handreichung des Schulministeriums zum Distanzunterricht. Zwar beziehen sich viele Inhalte der Handreichung eher auf den Distanzunterricht an weiterführenden Schulen, jedoch wird ausdrücklich Stellung dazu genommen, wozu Videokonferenzen in der Grundschule geeignet sind, nämlich:
"• informeller Austausch und Beziehungsarbeit: dafür kann es sinnvoll sein, Videokonferenzen als individuelle Phasen („Sprechzeiten“) zu konzipieren oder Klassen und Kurse in kleinere Lerngruppen
aufzuteilen.
• Wertschätzung der erbrachten Leistung/erstellten Produkte
• mündlicher Austausch
• Reflexion des Lernens in asynchronen Phasen
• Hilfen zur Selbstregulation
• Vereinbarungen/Absprachen zur Vorbereitung der asynchronen Phase"
Die Handreichung des Ministeriums finden Sie unter folgendem Link:
Handreichung Distanzlernen Schulministerium
An der Lindenschule versuchen wir im Falle einer längerfristigen Schulschließung eine Mischung aus verschiedenen Formen des Distanzlernens bereitzustellen. Dabei versuchen wir, sowohl die Bedürfnisse der Kinder, als auch die der Eltern im Blick zu haben und mit dem Bewusstsein zu arbeiten, dass die Ausstattung der Familien mit digitalen Geräten und die Bedingungen für das Lernen sehr unterschiedlich sind.