Anmeldung zur Notbetreuung und OGS für den Wiederbeginn des Wechselunterrichts voraussichtlich ab 26. Mai 2021

Stand: Freitag, 14. Mai 2021, 9:40 Uhr

 

Liebe Eltern,

 

bitte nutzen Sie dieses Formular nur für Anmeldungen zur Notbetreuung und/oder zur OGS für die Zeit des geänderten Wechselunterrichts ab 26. Mai!

 

Bevor Sie Ihr Kind anmelden, überlegen Sie bitte unbedingt, ob es nicht doch möglich ist, dass Sie Ihr Kind zu Hause betreuen. Es ist für uns personell sehr schwierig, die Notbetreuung zu organisieren. Die Gruppen werden sehr voll, und die Einhaltung der Abstandsregeln ist schwer umzusetzen.

 

Wenn Sie die Anmeldung absenden, bekommen Sie eine automatische Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihre Emailadresse geschickt. Diese gilt als Bestätigung Ihrer Anmeldung, sofern sie innerhalb der Anmeldefristen abgesendet wurde.

 

Notbetreuung

 

Die Notbetreuung findet für Ihr Kind an den Tagen statt, an denen es keinen Unterricht hat. Bitte beachten Sie auch, dass in den Ferien, den Feiertagen und an Wochenenden keine Notbetreuung stattfindet.

 

Sie nehmen mit der Anmeldung zur Kenntnis, dass während der Notbetreuung in der Schule kein normaler Unterricht stattfindet. Ihre Kinder werden betreut, während sie ihre Wochenplanaufgaben bearbeiten ("pädagogische Betreuung").

 

Nachmittagsbetrieb ("OGS")

 

Für Kinder, die für den Nachmittagsbetrieb ("OGS") angemeldet werden, stellen wir ein Mittagessen/einen Imbiss zur Verfügung. Sie können Ihr Kind nur für den Nachmittagsbetrieb ("OGS") anmelden, wenn Sie bereits einen gültigen Betreuungsvertrag haben.

Der Nachmittagsbetrieb findet für angemeldete Kinder statt an allen Tagen ab 11:30 Uhr (Klassen 1 und 2) bzw. 12:35 (Klassen 3 und 4).

Wenn Sie Ihr Kind für die OGS für den Zeitraum des Wechselunterrichts anmelden, dann gilt diese Anmeldung als verbindlich.

 

Schulbusse

 

Der Schulbus fährt unverändert zu diesen Zeiten ab der Haltestelle an der Lindenschule:
11:40 Uhr, 12:45 Uhr, 15:10 Uhr und 16:00 Uhr. Auch die Zeiten am Morgen bleiben unverändert.

 

Allgemeine Hinweise für Notbetreuung und OGS und Einverständniserklärung

 

Bitte beachten Sie, dass wir zur weiteren Planung eine Rückmeldung für den Wiederbeginn des Wechselunterichts Ihre Anmeldung bis Dienstag, den 18. Mai benötigen.

 

Mit der Anmeldung Ihres Kindes in der Notbetreuung oder die OGS erklären Sie sich einverstanden, dass Sie bzw. Ihr Kind sich an die aktuellen Regeln zur Verringerung des Infektionsrisikos halten. Insbesondere gilt, dass auf dem Schulgelände ein Abstand von mindestens 1,5m eingehalten wird. Dies gilt auch für die Betreuung in geschlossenen Räumen und beim Essen. Darüber hinaus gilt während der gesamten Zeit der Betreuung eine Maskenpflicht. Die Maske darf nur beim Essen abgenommen werden oder - in Ausnahmefällen - nach Absprache mit einer Betreuungsperson.

 

Testpflicht

 

Sie erklären sich mit der Anmeldung für die Notbetreuung außerdem einverstanden damit, dass Ihr Kind regelmäßig einen angeleiteten Corona-Selbsttest durchführt (wie in den Elternmails ausführlich erläutert). Alternativ können Sie eine Bescheinigung eines offiziellen Testcenters vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden ist.

 

Ihr Kind darf nicht zur Notbetreuung oder in die OGS kommen, wenn es Anzeichen von Infektionskrankheiten aufweist!

 

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Anmeldung zur Notbetreuung und OGS nur für die Zeit des Wechselunterrichts

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