Stand: 13.03.2022
Klassenquarantäne
Falls innerhalb von 7 Tagen mehr als 25% der anwesenden Kinder einer Klasse sich mit dem Corona-Virus infizieren, muss die Schule
das Gesundheitsamt infomieren. Das Gesundheitsamt entscheidet, ob alle nicht immunisierten Kinder in eine Klassenquarantäne gehen.
Im Fall einer Klassenquarantäne gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht, wenn für Ihr
Kind Folgendes zutrifft:
- Es ist vollständig geimpft, hat also zwei Impfungen bekommen und die 2. Impfung liegt
mindestens 14 Tage zurück, aber nicht mehr als 90 Tage.
- Es ist vollständig genesen, und das Datum der Erkrankung (offizielles positives
Testergebnis) liegt länger als 28 Tage, aber nicht länger als 90 Tage zurück.
Achtung:
Bitte legen Sie uns die entsprechenden Nachweise vor. Senden Sie hierzu eine entsprechende Email an die Klassenleitung Ihres
Kindes und an info[at]lindenschule-frechen.de .