Positive Testergebnisse in der Familie und bei Kontaktpersonen

 

Stand 30.01.2023

 

WICHTIG

 

Nach wie vor bitten wir um Folgendes: Falls Ihr Kind, Geschwister oder Eltern unserer Lindenschul-Kinder ein positives Corona-Testergebnis haben, informieren Sie uns bitte! Gleiches gilt für alle anderen ansteckenden Krankheiten. Geben Sie diese Nachricht auch an das Sekretariat weiter, gerne per Mail über info@lindenschule-frechen.de.

 

Kinder, die positiv auf Corona getestet wurden, sollten weiterhin so lange zu Hause bleiben, bis sie wieder gesund sind.

 

Ab dem 01. Februar 2023 entfallen in NRW die besonderen Corona-Schutzmaßnahmen. Im Elternbrief der Schulministerin Frau Feller vom 25. Januar 2023, den wir allen Lindenschul-Eltern per Email zugesandt haben steht aber der folgende wichtige Satz:

 

"Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Ich vertraue hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen."

 

Weiterhin führt Frau Feller im Elternbrief aus:

"Die aktuelle Situation ermöglicht es uns nun, verantwortlich einen großen Schritt wieder hin zu einer gelebten Normalität im Schulbereich zu gehen. [...] In unseren Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Sie, die Eltern und Erziehungsberechtigten, entscheiden, wie in den vergangenen Monaten eigenverantwortlich.
Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. [...] An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln. (https://www.schulministerium.nrw/infektionsschutz)"

 

 

Falls Sie sich die entsprechende Verordnung im Detail anschauen wollen, finden Sie diese auf der Seite des Gesundheitsministerium des Landes NRW unter der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung NRW. Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.land.nrw/corona .