Wie kommt ein Kind in den GU?

Wenn ein Kind in der Grundschule in seiner persönlichen Entwicklung und seinen Leistungen nicht hinreichend gefördert werden kann, dann wird in einem umfangreichen und sorgfältigen Verfahren festgestellt, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht.

Dieses Verfahren beinhaltet ein Gutachten über das Kind, das die Grundschullehrkraft gemeinsam mit einer Sonderschullehrkraft erstellt. Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, Ärzten, Therapeuten etc. werden miteinbezogen.

 

Aufgrund dieses Gutachtens wird vom Schulamt entschieden, ob das Kind im gemeinsamen Unterricht der Grundschule gefördert werden kann oder ob eine Förderung an einer Sonderschule sinnvoller wäre. Der Elternwunsch wird hierbei möglichst berücksichtigt.

Der sonderpädagogische Förderbedarf der Kinder kann in verschiedenen Bereichen bestehen, z. B.:

  • Beeinträchtigungen des Lernens

  •  Entwicklungsverzögerungen

  •  körperliche Handicaps

  •  Sprachbehinderungen

  •  Schwierigkeiten im Verhalten

  •  Sinnesbehinderungen

  •  geistige Behinderungen

 

Weitere Informationen über sonderpädagogische Förderung erhält man unter dem Link:

 

Sonderpädagogik im Erftkreis

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