Z

Zahnarzt Einmal jährlich besucht der Schulzahnarzt die Klassen 1 bis 4.
Zeugnis

= urkundlicher Nachweis, insb. über die Leistungsbeurteilung in den Unterrichtsfächern

Die Zeugnisnote wird vom Lehrer festgesetzt, der das Fach unterrichtet.                 

Die Zeugnisnoten sind auf Wunsch den Eltern und Schülern zu erläutern.

 

 

1. Halbjahr

2. Halbjahr

Klasse 1

kein Zeugnis

Zeugnis mit Bewertungen in allgemeiner Form

Klasse 2

kein Zeugnis

Jahreszeugnis mit Noten (Versetzung ja/nein)

Klasse 3

Halbjahreszeugnis mit Noten

Jahreszeugnis mit Noten (Versetzung ja/nein)

Klasse 4

Halbjahreszeugnis mit Noten

Abschlusszeugnis
(Ziel der GS erreicht ja/nein)

Mitarbeit und Verhalten werden durchgehend in allgemeiner Form bewertet.

Im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres erhalten die Eltern zusätzlich eine Empfehlung für die weiterführende Schulart.

 

 
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