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Klassenfahrt

Eine Klassenfahrt fördert das Zusammenleben und gegenseitige Verständnis aller am Schulleben Beteiligten, insb. Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Toleranz. Sie ermöglicht auch die unmittelbare Auseinandersetzung mit unterrichtsrelevanten Themen.

An der Lindenschule wird regelmäßig im 4. Schuljahr eine dreitägige Klassenfahrt durchgeführt. Nehmen Schüler an der Klassenfahrt nicht teil, so besuchen sie in dieser Zeit den Unterricht einer anderen Klasse.

Die Klassenelternversammlung kann über die Durchführung der Klassenfahrt abstimmen. Das Einverständnis der Eltern mit der Teilnahme des Kindes an der mehrtägigen Klassenfahrt ist vor Vertragsabschluss unter Angabe des Zielortes und der voraussichtlichen Kosten schriftlich einzuholen.

Vorrangig soll die Unterkunft in Schullandheimen und Jugendherbergen erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass niemand aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen ist. Bei Härtefällen kann der Förderverein im Einzelfall einen Zuschuss gewähren.

Die Leitung kann nur eine Lehrkraft übernehmen; eine zweite Lehrkraft fungiert als weitere Aufsichtsperson. Der Schulleiter kann als zweite Aufsichtsperson auch eine andere geeignete Person beauftragen.

 

Klassenlehrer/

Klassenlehrerin

Die wichtigste Bezugsperson in der Grundschule ist die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer. Er oder sie lernt Ihr Kind sehr gut kennen. Jedes größere oder kleinere Problem sollte Sie immer zuerst zur Klassenlehrerin/zum Klassenlehrer führen.

 

Klassenmesszahlen

Für die Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule ist die Klassenmesszahl auf 30 Schülerinnen und Schüler festgesetzt.

 

Kopfnoten

Das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler wird in den Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" bewertet und, gegebenenfalls durch eine ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen entsprechend dokumentiert werden. Kopfnoten werden ab dem 2. Schuljahr vergeben.

 

Kranken-/Hausunterricht

Schulkinder, denen wegen einer länger dauernden oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung eine Teilnahme am Unterricht der Schule für voraussichtlich insgesamt mindestens sechs Wochen im Schuljahr nicht möglich ist, können während dieser Zeit Unterricht in Form von Krankenhaus- oder Hausunterricht erhalten.

Die Schulen informieren und beraten die Eltern.

Der Unterricht kann von den Eltern, der Schule und der Krankenhausleitung beim Schulamt beantragt werden. Hausunterricht kann nur mit Zustimmung der Eltern erteilt werden.

Das Schulamt entscheidet im Rahmen der schulorganisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen

 

Krankheiten

Nach ansteckenden Krankheiten sollte der Hausarzt/Kinderarzt die Zustimmung zum Schulbesuch geben.

Bei fieberhaften Erkrankungen sollten die Kinder in jedem Falle zu Hause bleiben.

Im Zweifel fragen Sie den behandelnden Arzt.

 

 
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