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| Aufsicht |
Die Aufsicht wird während des Unterrichts, den Pausen und Freistunden sowie der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen ausgeübt. Sie endet mit dem Verlassen des Schulgrundstücks bzw. im Anschluss an die Beendigung des Unterrichts. Die Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Verstößt ein Schüler gegen diese Regel, kann von den Lehrpersonen keine Aufsicht über diesen Schüler gewährt werden.
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| Autos |
Ein wichtiger erzieherischer Aspekt ist, die Kinder zu Fuß zur Schule gehen zu lassen.
Wenn Sie Ihr Kind
ausnahmsweise zur Schule bringen bzw. abholen, sind Sie beim Befahren
des Schulhofes zur besonderen Sorgfalt verpflichtet.
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